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Fristenrechner — §187, §188, §193 BGB

Ereignisfrist oder Beginnfrist, Bundesland-genaue Feiertage, automatische Verschiebung auf den nächsten Werktag — mit nachvollziehbarer Herleitung statt Blackbox-Ergebnis. Für Kündigungsfristen, Widerrufsfristen, Angebotsbindefristen, Reklamationsfristen und mehr.

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Frist eingeben

Ereignisfrist: der Starttag zählt nicht mit (z. B. Zustellung eines Bescheids). Beginnfrist: der Starttag zählt als erster Tag (z. B. vertraglich vereinbarter Fristbeginn).

Vorlage:
Starttag zählt nicht mit
Starttag zählt als 1. Tag

Über dieses Werkzeug

Die Berechnung folgt den gesetzlichen Fristregeln der §§ 187, 188 und 193 BGB: Bei einer Ereignisfrist zählt der Tag des auslösenden Ereignisses nicht mit, bei einer Beginnfrist zählt er als erster Tag. Fällt das errechnete Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, verschiebt sich die Frist automatisch auf den nächsten Werktag (§193 BGB). Feiertage werden je nach gewähltem Bundesland unterschiedlich berechnet, da z. B. Fronleichnam oder Reformationstag nicht bundesweit gelten. Jede Berechnung wird mit vollständiger Herleitung angezeigt und kann als PDF-Beleg heruntergeladen werden. Dieses Werkzeug bietet keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Ereignisfrist und Beginnfrist?

Bei einer Ereignisfrist zählt der Tag des auslösenden Ereignisses nicht mit (§187 Abs. 1 BGB), bei einer Beginnfrist zählt er als erster Tag (§187 Abs. 2 BGB). Ereignisfristen sind zum Beispiel die Zustellung eines Bescheids, Beginnfristen ein vertraglich vereinbarter Fristbeginn.

Was passiert, wenn das Fristende auf einen Sonntag, Feiertag oder Samstag fällt?

Fällt das errechnete Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, verschiebt sich die Frist automatisch auf den nächsten Werktag (§193 BGB).

Warum ist die Auswahl des Bundeslands wichtig?

Feiertage werden je nach gewähltem Bundesland unterschiedlich berechnet, da z. B. Fronleichnam oder Reformationstag nicht bundesweit gelten. Nur mit dem korrekten Bundesland ist die §193-BGB-Verschiebung rechtssicher.

Für welche Fristarten eignet sich der Rechner?

Der Rechner eignet sich für Kündigungsfristen, Widerrufsfristen, Angebotsbindefristen, Reklamationsfristen und weitere gesetzliche oder vertragliche Fristen — inklusive Vorlagen für Widerrufsfrist (14 Tage), Kündigungsfrist (4 Wochen), Angebotsbindefrist (2 Wochen) und Gewährleistung (2 Jahre).

Ersetzt dieser Rechner eine Rechtsberatung?

Nein. Dieses Werkzeug bietet keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Jede Berechnung wird mit vollständiger Herleitung angezeigt und kann als PDF-Beleg heruntergeladen werden.