Fristenrechner — §187, §188, §193 BGB
Ereignisfrist oder Beginnfrist, Bundesland-genaue Feiertage, automatische Verschiebung auf den nächsten Werktag — mit nachvollziehbarer Herleitung statt Blackbox-Ergebnis. Für Kündigungsfristen, Widerrufsfristen, Angebotsbindefristen, Reklamationsfristen und mehr.
Frist eingeben
Ereignisfrist: der Starttag zählt nicht mit (z. B. Zustellung eines Bescheids). Beginnfrist: der Starttag zählt als erster Tag (z. B. vertraglich vereinbarter Fristbeginn).
Verlauf
Über dieses Werkzeug
Die Berechnung folgt den gesetzlichen Fristregeln der §§ 187, 188 und 193 BGB: Bei einer Ereignisfrist zählt der Tag des auslösenden Ereignisses nicht mit, bei einer Beginnfrist zählt er als erster Tag. Fällt das errechnete Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, verschiebt sich die Frist automatisch auf den nächsten Werktag (§193 BGB). Feiertage werden je nach gewähltem Bundesland unterschiedlich berechnet, da z. B. Fronleichnam oder Reformationstag nicht bundesweit gelten. Jede Berechnung wird mit vollständiger Herleitung angezeigt und kann als PDF-Beleg heruntergeladen werden. Dieses Werkzeug bietet keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.